AGB der Marketing Denker

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 1. Geltung der AGB

Mit Erteilung des Auftrages werden die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlicher Bestandteil des Vertrages.

 

2. Zustandekommen des Vertrages

Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Marketing Denker kommt der Vertrag zustande. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.

 

3. Pflichten der Marketing Denker

  • Die Marketing Denker verpflichten sich, die ihr erteilten Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.
  • Der Erfolg der Arbeit wird maßgeblich beeinflusst durch die Mitarbeit des Auftraggebers.
  • Die Marketing Denker verpflichten sich zur fachgerechten Erbringung der Leistungen, die sie beeinflussen können. Eine Garantie für das Ergebnis und die Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse kann aufgrund des Inhalts der vertragsgemäßen Dienstleistung nicht übernommen werden.
  • Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von den Marketing Denkern empfohlenen oder mit den Marketing Denkern abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn die Marketing Denker die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet
  • Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber

 

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Unternehmen die Marketing Denker alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung und hat, auf Verlangen, unklare Sachverhalte aufzuklären. Der Auftraggeber unterrichtet die Marketing Denker unaufgefordert von der Änderung von Sachverhalten, wenn dies für die Erfüllung des Auftrages bedeutsam ist.

 

5. Geheimhaltungspflicht

a.) Die Marketing Denker verpflichten sich zur Verschwiegenheit über die im Rahmen des Vertragsverhältnisses gewonnenen internen Informationen über das Unternehmen des Auftraggebers und die unternehmens-, projekt- oder personenbezogen internen Daten des Unternehmens des Auftraggebers.

b.) Die Marketing Denker sind zur Nennung des Auftraggebers als Referenz berechtigt.

 

6. Urheberrechte

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von dem Unternehmen die Marketing Denker im Rahmen des Vertragsverhältnisses gefertigten sämtlichen Leistungen und Arbeiten ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden.

Die Urheberrechte und die hieraus resultierenden Ansprüche verbleiben beim Unternehmen die Marketing Denker.

 

7. Erwerb von Rechten

a.) Der Auftraggeber ist mit vollständiger Bezahlung der Abschlussrechnung berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Dateien, Unterlagen und Arbeitsergebnisse zu nutzen. Die Befugnis ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar.

b.) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von dem Unternehmen die Marketing Denker zur Verfügung gestellten Arbeiten und Leistungen bzw. Teile davon, nicht mit dem Auftraggeber wirtschaftlich verbundenen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Handelt der Auftraggeber diesem Verbot zuwider, wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von € 40.000,00 fällig. Die Geltendmachung weitergehender Rechte durch die Marketing Denker bleibt hiervon unberührt.

 

8. Datenspeicherung

a.) Die Marketing Denker sind berechtigt zur Erfüllung des Auftrages personen-, projekt- und Unternehmensbezogene Daten des Auftraggebers zu speichern. Die Marketing Denker sichern zu, dass die Daten vertraulich behandelt werden und ohne Einverständnis des Auftraggebers nicht an Dritte weitergegeben werden.

b.) Die Marketing Denker erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Auftraggeber begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Dritte nur, soweit dies zur Erfüllung ihrer Anforderungen und Wünsche, insbesondere zum Zwecke der Vertragsanbahnung und -abwicklung erforderlich ist. Die Marketing Denker erheben daneben personenbezogene Daten, um den Auftraggeber und Interessenten über Produktneuheiten informieren zu können.

c.) Der Auftraggeber kann seine Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten für die Zukunft jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an die Marketing Denker, Holdergasse 6, D-89291 Holzheim

d.)  Die Marketing Denker sind berechtigt die personenbezogenen Daten an die mit der zur Durchführung der vertraglichen Leistungen ggf. beauftragen Dritten gemäß weiterzugeben.

 

9. Auftragsunterlagen

Nach Erledigung des Auftrages und Befriedigung sämtlicher Ansprüche des Unternehmens die Marketing Denker wird das Unternehmen die Marketing Denker auf schriftliche Anforderung des Auftraggebers alle ihr überlassenen Unterlagen herausgeben. Die Verpflichtung des Unternehmens die Marketing Denker erlischt 12 Monate nach Erledigung des Auftrages.

 

10. Honorar, Rechnungsstellung

Die Leistungen der Marketing Denker werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei den Marketing Denkern geltenden Tagessätzen, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.

Stunden: 143,75 €/h

Tagessatz: umfasst 8 Stunden zum Preis von 1150,- €

Fahrtkosten PKW pro Fahrtkilometer 0,50 € / Bundesbahn, Flugzeug, Taxi, ÖPNV nach Beleg

Spesen: werden nach dem zum Zeitpunkt gültigen Verpflegungsmehraufwänden berechnet

Übernachtungskosten: werden per Beleg anfallender Kosten berechnet

Sonstige Kosten: werden per Beleg anfallender Kosten berechnet.

Die Marketing Denker sind berechtigt die Leistungserbringung von einer Vorauszahlung abhängig zu machen und im Rahmen der Durchführung des Auftrages Abschlagsrechnungen zu erstellen. Aufrechnungen gegen Honorarforderungen des Unternehmens die Marketing Denker sind nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

11. Zahlungsverzug

  • Bei Zahlungsverzug oder Stundung fallen ab dem Fälligkeitsdatum zusätzlich zum Rechnungsbetrag Mahngebühren in Höhe von € 5,00/Mahnung an. Auf die Berechtigung zur Geltendmachung der gesetzlichen Verzugszinsen wird hingewiesen
  • Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers können die Marketing Denker die weitere Erfüllung des Vertrages bis zum Ausgleich des Zahlungsrückstandes einstellen und für die noch zu erbringenden Leistungen Voraufzahlungen geltend machen.
  • Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oderrechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegenüber dem Unternehmen die Marketing Denker aufrechnen.

 

12. Haftung

a.) Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen die Marketing Denker, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und ihre Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Pflichtverletzung und aus der Verletzung der in § 311 BGB aufgeführten Schuldverhältnisse, sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt.

b). Die Marketing Denker haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, nur in Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden

c.) Die Haftungsbeschränkungen gemäß Absatz 1-2 gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder bei der Verletzung von Kardinalpflichten

d). Die Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch, drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung.

e.) Bei Verlust von Daten haftet das Unternehmen die Marketing Denker nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

 

13. Kündigung

  • Kündigt der Auftraggeber vor vollständiger Erbringung der Leistung das Auftragsverhältnis, so behält das Unternehmen die Marketing Denker den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung abzüglich der infolge der Kündigung tatsächlich ersparten Aufwendungen, ohne dass sie sich das anrechnen lassen muss, was sie durch anderweitige Aufwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt.
  • Gleiches gilt, wenn die Kündigung durch die Marketing Denker aufgrund eines Umstandes erfolgt, den der Auftraggeber zu vertreten hat. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt.
  • Beiden Parteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn der andere Vertragspartner seinen Vertragsverpflichtungen trotz entsprechender Mahnung schuldhaft nicht nachkommt. Beispiele dafür sind: keine Mitteilung notwendiger Daten, keine Zahlung nach zweiter Mahnung, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.

 

 14. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Vertragspartner, die Kaufleute sind, ist Neu-Ulm.